Mikroplastik-Verbot: Einhaltung der REACH-Verordnung in der Verpackungs- und Druckbranche

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In den letzten Wochen kamen unsere Kunden und Partner vermehrt auf uns zu. Es herrscht offenbar Verunsicherung am Markt, ob die Druckbranche bzw. die Druckveredelung unter das neue Mikroplastik-Verbot fällt und was zu tun ist, um die Sorgfaltspflicht einzuhalten. 

Vorabinformation: Die neue EU-Verordnung ist sehr umfangreich und lässt wie immer viel Spielraum für Interpretation. Auch bei Experten besteht Unsicherheit in Bezug auf die Auslegung der Verordnung. Entsprechend sind auch die offiziellen Stellen und Ansprechpartner oft wenig hilfreich bei der Klärung der offenen Fragen. Die Zielgruppe der Verordnung besteht ohnehin primär aus Unternehmen, in denen in großen Mengen diese Stoffe verarbeitet werden.

Mit diesem Beitrag wollen wir Sie darüber aufklären, wie wir die neue EU-Verordnung zur Beschränkung zum Einsatz von Mikroplastik nach Austausch innerhalb der Branche auffassen, vor allem in Bezug auf Produkte, bei denen Glitter­farben und -lacke eingesetzt werden. 

Das Wichtigste vorab: Ja, Sie können weiterhin Ihre Projekte der Druckveredelung umsetzen!

Unter welchen Bedingungen es möglicherweise zu Einschränkungen kommen kann und wie Sie mit diesen umgehen können, erfahren Sie weiter unten. Wir geben dabei unseren eigenen aktuellen Recherchestand wider. Natürlich besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Der Beitrag kann keine juristische Beratung im Einzelfall ersetzen.

Was regelt die neue Richtlinie zum Mikroplastik-Verbot konkret?

Bei der neuen EU-Verordnung handelt es sich um eine Regelung, die einen Anhang der sogenannten REACH-Verordnung betrifft und neue Maßnahmen festlegt, die sowohl 

  • den Verkauf von Mikroplastik als solchem und 

  • von Produkten, bei denen Mikroplastik absichtlich zugesetzt und bei Verwendung freigesetzt wird, untersagt.

Was ist Mikroplastik überhaupt und welche Produkte sind von der Regelung betroffen? 

Unter Mikroplastik werden in dem Kontext der Verordnung sämtliche feste, wasserunlösliche Kunststoffpartikel verstanden, die kleiner als fünf Millimeter sind.

Beispiele für von der Regelung betroffene Produkte:

  • Kosmetika, in denen Kunststoffperlen o.ä. enthalten sind, z.B. Peelings

  • Füllmaterial für künstliche Sportflächen

  • Reinigungsmittel

Was ist der Hintergrund der Regelung zum Mikroplastik-Verbot?

Jedes Jahr gelangen Unmengen an Mikroplastik unkontrolliert in unser Ökosystem - unter anderem auch in Gewässer und Böden. Sie werden von Tieren aufgenommen, die vom Menschen verzehrt werden, wie beispielsweise Fische und Schalentiere. Welche Auswirkungen dieser Kreislauf konkret auf Mensch und Umwelt hat, ist nicht absehbar.

Aus diesem Grund kam die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zu dem Schluss, dass Beschränkungen für Produkte mit Mikroplastik notwendig sind, die von der Europäischen Kommission nun im Rahmen dieser Verordnung festgelegt wurden. Ziel der Verordnung ist es, die Emissionen von bewusst zugesetztem Mikroplastik aus möglichst vielen Produkten zu reduzieren und dadurch die Beeinträchtigungen für die Umwelt zu minimieren.

Sind in der neuen Verordnung zum Mikroplastik-Verbot auch Ausnahmen festgelegt?

Die Beschränkungen gelten allerdings nicht für alle Produkte, in denen Mikroplastik enthalten ist. Es gibt beispielsweise Ausnahmen für Produkte,

  • die an Industriestandorten verwendet werden 

  • die zwar Mikroplastik enthalten, dieses beim Gebrauch jedoch nicht freisetzen

  • für die es bereits andere EU-Rechtsvorschriften gibt, z.B. Arznei- oder Lebens- und Futtermittel

Die genannten Produkte können weiterhin verkauft werden. Allerdings müssen die Hersteller spätestens ab Mitte Oktober 2025 Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung der betroffenen Produkte geben, um das Freisetzen von Mikroplastik zu vermeiden. 

Darüber hinaus gibt es unter gewissen Voraussetzungen Auskunftspflichten gegenüber der ECHA, wie beispielsweise die Mitteilung der Höhe der geschätzten Mengen an Mikroplastik, die diese Produkte freisetzen.

Was bedeutet das Mikroplastik-Verbot konkret für die Druckbranche - Insbesondere in der Druckveredelung?

Bei der Veredelung von Verpackungen, beispielsweise mit Siebdruck und der UV-Lackierung, werden oft Glitterfarben und Glitterlacke mit Mikroplastikbestandteilen eingesetzt. Auch in anderen Druckfarben und -lacken sind Polymerdispersionen und/oder Polymerlösungen enthalten, die dem getrockneten Farb- oder Lackfilm mechanische Festigkeit verleihen und somit als Mikroplastik zu definieren sind.

Es ist davon auszugehen, dass die genannten Produkte unter die Ausnahmeregelung fallen. Nach vollständiger Trocknung der Druckfarben und -lacke ist der eingesetzte Glitter fest in den Farb-/Lackfilm eingebunden, sodass gewährleistet werden kann, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Druckprodukte kein Mikroplastik freigesetzt wird. 

Unserer Auffassung nach erfüllen die gängigen, in Deutschland eingesetzten Lacke, Kleber, Härter und Cellophanierfolien, die Vorgaben der REACH-Verordnung. 

Wichtig ist also, dass die eingesetzten Produkte auch REACH-konform sind. Sprechen Sie dafür Ihren Dienstleister oder Lieferanten an, um die Dokumente gegebenenfalls zu überprüfen.
 

Fazit von Seismografics: Kann ich mit gutem Gewissen trotz Mikroplastik-Verbot weiterhin Druckveredelung einsetzen?

Druckveredelung ist weiterhin möglich, sofern die wichtigsten Voraussetzungen eingehalten werden.

Dazu gehören u.a.

  • die Sicherstellung, dass nur REACH-konforme Stoffe verarbeitet werden

  • Ihr Vertrauen, dass Ihre Druckerei oder Druckveredelung die Sorgfaltspflichten einhält und dokumentiert

Seismografics entwickelt seit vielen Jahren innovative und nachhaltige Lösungen. Wir setzen uns intensiv mit der Thematik auseinander und positionieren uns damit klar.

Wenn Sie lieber gänzlich auf Produkte mit Mikroplastik verzichten wollen, bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Alternativen, die nicht von der neuen Regelung betroffen sind. Beispiele hierfür sind z.B. Glasperlpigmente und Bio-Glitter.

Wir beraten Sie gerne, welche Produkte für Ihr Projekt am besten geeignet sind 

Wir sind Ihr Experte für nachhaltige Druckveredelungsprojekte. Wir legen nicht nur Wert darauf, dass unsere Produkte höchste Qualitätsstandards einhalten, sondern überprüfen außerdem stets die eingesetzten Produkte auf ihre REACH-Konformität. Sie profitieren daher von einem sicheren, in Deutschland gekauften Produkt, das auch Ihre Kunden überzeugen wird.

Uns liegt das Thema Nachhaltigkeit sehr am Herzen. Wir bieten Ihnen nicht nur viele nachhaltige Veredelungstechniken, sondern auch maßgeschneiderte Druck- und Verpackungslösungen zum Beispiel aus baumfreien Papiersorten.

Gerne beraten wir Sie hierzu und entwickeln gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen. Sie sind sich weiterhin unsicher, ob Ihr Projekt ggf. von der neuen Regelung betroffen ist, oder möchten sich zu unseren alternativen Methoden informieren?

Dann kontaktieren Sie uns jetzt über unser Kontaktformular!

 

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